Eine verrückte Komödie
Die Akademische Theatergesellschaft ist zwar nur ein Amateurensemble von überschaubarer Größe, dafür jedoch umso größerem Enthusiasmus. Mit ihrer neuesten Inszenierung Mord auf Schloss Haversham möchte sie ihrem Publikum das geben, was es von einer ordentlichen englischen Kriminalgeschichte, die sich auf einem Landsitz der zwanziger Jahre abspielt, so erwartet. Ein ermordeter Lord, ein eleganter Butler, ein gewiefter älterer Inspektor und Verwandte, die sich reichlich verdächtig benehmen … Doch schon ab dem Auftakt der Premierenvorstellung scheint sich alles gegen die bemühten Theatermacher verschworen zu haben. Ein witziges Unglück folgt auf das andere, und unter dem Druck beginnen alle die Nerven zu verlieren. Requisiten sind nicht aufzufinden, Kulissen kollabieren unerwartet, Türen lassen sich nicht öffnen, Leichen erwachen überraschend zum Leben, und die Akteure glänzen durch phänomenales Unvermögen. Doch gilt hier das Gesetz der Antiproportionalität: je weniger Talent, desto größer die Entschlossenheit, die Vorstellung bis zum letzten Vorhang zu Ende zu spielen, koste es, was es wolle. Wird es den beflügelten Theateramateuren trotz aller Widrigkeiten gelingen, dem Publikum zu zeigen, wer Charles Haversham wirklich ermordet hat?
Die wunderbar verrückte Komödie über die Unwägbarkeiten und Fallstricke einer Theatervorstellung zählt schon seit neun Jahren zu den größten Hits im Londoner West End und wurde mit dem Laurence Olivier Award für die beste Komödie des Jahres 2015 ausgezeichnet.
Bitte beachten Sie: Bei der Aufführung werden Tabakwaren verwendet.
In den öffentlichen Bereichen des Stadttheaters Brünn ist das Rauchen selbstverständlich verboten. Wenn Tabakwaren auf der Bühne im Rahmen einer vorgeschriebenen schauspielerischen Veranstaltung verwendet werden, handelt es sich um ein Kunstwerk, das den Schutz der Unverletzlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz genießt. Eine Zigarette gilt also als Requisite. Die Verwendung von Zigaretten, auch von elektronischen Zigaretten, in bereits aufgeführten Darbietungen wird als künstlerische Wirkung angesehen, die noch durch kein anderes Mittel ersetzt werden kann. Es geht nicht um das Rauchen von Zigaretten oder anderen Tabakerzeugnissen, sondern um die künstlerische Darstellung dieser Tätigkeit.